Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 43
- Unverhältnismäßige Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall und Notwendigkeit der Anschaffung eines Gebrauchtwagens als Interimsfahrzeug bzw. Notreparatur
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
- Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Vertretung bei der Schadenregulierung auch für Mitfahrzeugunternehmen; Leistung in Kenntnis der Nichtschuld kann von Versicherung nicht zurückgefordert werden
- Grundhonorar bemisst sich nach Schadenhöhe und nicht nach Zeitaufwand