- Die BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage
- Gutachtenhonorar orientiert sich an der Schadenhöhe und nicht an einem geschätzten Zeitaufwand
- Kein Verweis auf geringere Stundenverrechnungssätze bei 15 km Entfernung
- Mietwagenkosten nach Unfall, Kosten der Haftungsreduzierung sind auch bei nicht vollkaskoversichertem Geschädigten-Fahrzeug zu erstatten, Kosten für Zustellung und Abholung des Mietwagens und Winterbereifung zugesprochen, Eigenersparnisabzug 10 %
Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 18
Information
Kfz Sachverständigenbüro Runge
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30453 Hannover
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