Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 40

  • Kauf eines mangelhaften Gebrauchtwagens – Beschaffenheitsvereinbarung oder (unwirksamer) Gewährleistungsausschluss, Erstattung von Gutachter- und Rechtsanwaltskosten
  • Werkstattrisiko fällt in die Verantwortungssphäre des Schädigers
  • Wertminderung ist echter, nicht steuerbarer Schadenersatz
  • Sachverständigenbeauftragung auch nach Vorstellung in einem Partnerbetrieb der Versicherung möglich

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 39

  • Falsche Versicherung verklagt? Rubrumsberichtigung möglich
  • Reparaturkosten und Werkstattrisiko, höherer Nutzungsausfall aufgrund langer Reparaturdauer und Erstattbarkeit von Nebenkosten des Sachverständigen
  • Kürzungen des Versicherers machen ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen erforderlich
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten anhand Mittelwert, Kosten der Haftungsreduzierung auch ohne Vollkasko erstattbar, Eigenersparnis 10 %, Zusatzkosten Winterreifen, Zusatzfahrer bzw. Zustellung bestätigt

 

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 38

  • Selbsternannter Kfz-Sachverständiger kann die erforderliche Sachkunde auch autodidaktisch erwerben
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Reparaturbestätigung und restliche Nutzungsausfallentschädigung sind vom Schädiger zu zahlen
  • Nebenkosten der Sachverständigenrechnung – AG Niebüll in den Ausführungen sehr nah am JVEG, jedoch zu nah in Bezug auf Fahrtkosten des Sachverständigen

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 37

  • Werkstattrisiko liegt auch dann beim Schädiger, wenn Reparaturrechnung noch nicht bezahlt wurde, Mietwagenkosten für Werkstattersatzwagen erstattbar
  • Kein Verweis auf höheres Restwertgebot bei Weiternutzung im Totalschadenfall
  • Schädiger hat die ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen zu zahlen
  • Sachverständigenhonorar für eigenes, unabhängiges Schadengutachten ist trotz vorheriger Kalkulation durch Versicherer zu erstatten

BVSK-Recht-Aktuell 2023 / KW37

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 36

  • Gebrauchtwagenverkauf mit der Angabe „kein Unfall während Eigentumszeit“ bei nur kurzer Besitzzeit des Verkäufers begründet keinen Anspruch des Käufers wegen Arglist
  • Reparatur ist notfalls vorzufinanzieren, eine längere Reparaturdauer geht zulasten des Schädigers
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten (Ermittlung des Mittelwertes), Eigenersparnis 10%, Kosten der Haftungsreduzierung unabhängig vom Bestehen einer Vollkaskoversicherung erstattbar
  • Honorarbefragung des BVSK ist geeignete Schätzgrundlage für das Grundhonorar