Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 35

  • Beim Restwert kommt es auf den regionalen Markt an
  • Rechtsanwalt, der einen eigenen Schaden reguliert, darf dafür Gebühren verlangen
  • Werkstattrisiko trägt der Schädiger
  • Beschneidung des Honorarkorridors unzulässig

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 34

  • Schadenabrechnung bei voraussichtlichen Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand
  • Indizwirkung der Mietwagenrechnung für Schadenhöhe gegeben; bei einem Werkstattersatzwagen beträgt die Ersparnis des Vermieters durchschnittlich 1/3 des Normaltarifs, Kosten eines Reparaturablaufplans bei Anforderung durch die Schädigerseite erstattbar
  • Ermittlung der Sachverständigenkosten im Rahmen der Schätzung gemäß
    § 287 ZPO
  • Nutzungsausfallentschädigung nur für die tatsächliche Dauer der Wiederbeschaffung

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 33

  • Autohaus haftet gegenüber Kaskoversicherung beim Diebstahl von Fahrzeugen aufgrund der Versendung von Ersatzschlüsseln ins Ausland
  • Prüfungszeitraum der unfallgegnerischen Versicherung bei Kfz-Haftpflichtschaden und Verpflichtung des Geschädigten zur Einräumung einer Nachbesichtigung; Höhe der zu erstattenden Sachverständigenkosten anhand tatsächlich entstandenen Wiederbeschaffungswert; kein Nutzungsausfall bei nicht verkehrssicherem Fahrzeug bei dennoch erfolgter tatsächlicher Nutzung
  • Verbringungskosten sind in voller Höhe zu erstatten; Sachverständigenkosten nach BVSK
  • Der Mittelwert des HB V ist nicht ausschlaggebend

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 32

  • Restliche Reparaturkosten erstattungsfähig – Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Auch der Maximalwert des HB-V-Korridors der BVSK-Honorarbefragung ist erforderlich
  • Keine Wartepflicht des Geschädigten auf ein besseres Restwertgebot des Versicherers
  • Weitere Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall zugesprochen

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 31

  • Unternehmen darf für die Schadenregulierung einen Rechtsanwalt beauftragen, die Kosten sind ersatzfähig, Großkundenrabatte muss die Schädigerseite beweisen
  • Restwert korrekt ermittelt: Klage des Versicherers geht ins Leere
  • Bei Verweis auf eine freie Werkstatt muss die Werkstatt auch benannt werden
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten (Fracke abzüglich 10 % Eigenersparnis) nach einem Unfallschaden und Erstattung der Mietwagenkosten auch für Werkstattersatzwagen, Reinigungskosten zugesprochen, Desinfektionskosten abgelehnt